Hindernisfreier Zugang zum Tram am St. Johanns-Tor

Wieso braucht es neue Tramhaltestellen?

Hintergrund für das Projekt ist das Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes (BehiG), welches unter anderem verlangt, dass mobilitätseingeschränkte Personen an sämtlichen Haltestellen des öffentlichen Verkehrs hindernisfrei ein- und aussteigen können.

Verschiedene Lösungen werden geprüft

In einer Vorstudie prüft das Amt für Mobilität zurzeit verschiedene Varianten zur Lage der Haltestellen sowie ihre jeweiligen Auswirkungen auf den privaten und öffentlichen Verkehr, sowie auf das städtische Umfeld. Zusätzlich verlangt ein politischer Vorstoss, dass für eine schnellere ÖV-Verbindung die Aufhebung oder Zusammenlegung einzelner Tram- und Bushaltestellen geprüft wird. Bei der laufenden Vorstudie werden auch die Planungen zur Umgestaltung Tschudi-Park und zur Tramnetzentwicklung einbezogen. Die Vorstudie soll 2024 abgeschlossen werden. Die Umsetzung ist für 2028 vorgesehen. .

 

 

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